Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Präambel

1.1. Diese AGB gelten für Verträge der JeFu Telecom GmbH, von-Hase-Weg 2, 07743 Jena über Dienstleistungen für Geschäftskunden (Nicht-Verbraucher).

1.2. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB sowie die jeweils gültige, produktspezifische Leistungsbeschreibung und Preisliste an.

1.3. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn die JeFu Telecom  GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.


2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt zustande, indem die JeFu Telecom GmbH den Auftrag des Kunden bestätigt oder die beauftragte Leistung bereitstellt.

2.2. Die JeFu Telecom GmbH ist zur Auftragsannahme nicht verpflichtet und behält sich vor, die Annahme insb. von folgenden Bedingungen abhängig zu machen: a) Bonitätsprüfung, b) technische Realisierbarkeit (insb. Hausverkabelung, LAN-Geeignetheit, SDSL-Verfügbarkeit), c) ggf. durch den Kunden zu erbringende, angemessene Sicherheitsleistung.


3. Regulatorische Rahmenbedingungen

3.1. Die Parteien sind sich darin einig, dass die Vertragserfüllung maßgeblich durch die jeweils geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird (insb. das TKG, die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, die mit der Deutschen Telekom AG und anderen Netzbetreibern geltenden Zusammenschaltungs- und Fakturierungsbedingungen sowie Entscheidungen der BNetzA, der Verwaltungsgerichte und ggf. anderer Behörden oder Gerichte).

3.2. Die JeFu Telecom GmbH ist im Falle von Änderungen dieser Rahmenbedingungen berechtigt, nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) die Konditionen anzupassen. Wird die Leistung durch eine Änderung ökonomisch oder technisch wesentlich erschwert, steht der JeFu Telecom GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, wenn eine Anpassung des Vertrages nicht zu sachgerechten und zumutbaren Ergebnissen führt. Diese Kündigung führt nicht zu weiteren Ansprüchen des Kunden.


4. Leistungsbeschreibung

4.1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn die JeFu Telecom GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat.

4.2. Die JeFu Telecom GmbH darf sich zur Vertragserfüllung Dritter (Subunternehmer) bedienen.


5. Rücktrittsrecht

Die JeFu Telecom GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nachträglich wesentliche Leistungshindernisse ergeben, die die Vertragserfüllung (z.B. technisch) unmöglich machen.


6. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) den Mitarbeitern bzw. Beauftragten der JeFu Telecom GmbH die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaffen und im erforderlichen Umfang Zugang zu Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen zu gewähren, b) soweit erforderlich dafür zu sorgen, dass der am Grundstück dinglich Berechtigte die Einrichtung, Prüfung und Instandhaltung von Zugängen zu einem öffentlichen TKNetz gestattet (gem. Anlage zu § 45 aTKG), c) die erforderlichen Nutzungsvoraussetzungen (z.B. Strom) auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen, d) Kennworte, PINs, TANs usw. geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. die JeFu Telecom GmbH ändern zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, e) die vereinbarten Leistungen nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und keinesfalls missbräuchlich zu nutzen, f) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen, g) Änderungen an den für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigten Teilnehmerdaten der JeFu Telecom GmbH unverzüglich in Textform anzuzeigen. h) alle Mitarbeiter bzw. Mitbenutzer des Anschlusses über die Erteilung des Einzelverbindungsnachweises zu informieren und soweit vorhanden den Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.

6.2. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.


7. TK-Dienstleistungen

Die Verfügbarkeit von Telekommunikationsdienstleistungen beträgt über das Jahr gemittelt 98,0%. Geplante und mitgeteilte Wartungsarbeiten sowie Zeitverluste bei der Entstörung, für die die JeFu Telecom GmbH nicht verantwortlich ist, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung.


8. IP-Endgeräte

8.1. Die JeFu Telecom GmbH bietet optional IP-Endgeräte (IP-Telefone, IP-Hardphones/Softphones und sonstige IP-Endgeräte) an.

8.2. IP-Endgeräte werden dem Kunden nur im Rahmen des jeweiligen Vertrages überlassen. Im Falle der Miete gehen sie nicht in das Eigentum des Kunden über und sind vom Kunden ab dem Zeitpunkt der Lieferung ordnungsgemäß und mit Sorgfalt zu behandeln.

8.3. Die Leistungserbringung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.4. Die Gewährleistung der JeFu Telecom GmbH für mögliche Sach- oder Rechtsmängel ist zunächst auf den Geräte-Reparatur/Austausch-Service beschränkt, wie er in der Leistungsbeschreibung definiert ist.

8.5. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Ware sind Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma JeFu Telecom GmbH auf den in Ziffer 20.2. bestimmten Umfang beschränkt. § 444 BGB bleibt unberührt.

8.6. Im Falle der Miete sind die Endgeräte und Systeme mit Ende des Vertrages auf Kosten des Kunden durch die JeFu Telecom GmbH GmbH in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben / durch die JeFu Telecom GmbH zu demontieren.

8.7. Sollten Dritte Rechte geltend machen (z.B. Pfandrechte, Insolvenz usw.), so hat der Kunde die JeFu Telecom GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren und die Dritten auf das Fremdeigentum hinzuweisen.

8.8. Die JeFu Telecom GmbH empfiehlt, die von ihr angebotenen Dienstleistungen– soweit möglich – ausschließlich mit von der JeFu Telecom GmbH überlassenen Endgeräten zu betreiben.


9. Rechnungsstellung

9.1. Der Kunde erhält von der JeFu Telecom GmbH in der Regel bei einer Miete keine monatlichen Rechnungen. Die Rechnungszustellung erfolgt als online-Rechnung oder in Briefform an eine vom Kunden anzugebene Mail-Adresse/Anschrift.

9.2. Bei der Nutzung von offline-gebillten Mehrwertdiensten (z. B. 118xx, 0900, 0190) kann es, in Abhängigkeit von Vorleistungen Dritter, zu zeitlichen Verzögerung bei der Abrechnung dieser Nutzung sowie zu Ungenauigkeiten bei aktuellen Kostenstatistiken kommen.


10. Zahlungsbedingungen

10.1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise, zuzüglich der jeweils zum Leistungszeitpunkt aktuellen gesetzlichen MwSt.

10.2. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet.

10.3. Die Berechnung und der Einzug der angefallenen Entgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung der JeFu Telecom GmbH.

10.4. Sämtliche Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig soweit keine andere Vertragsvereinbarung besteht.

10.5. Laufend zu zahlende Entgelte sind ab Betriebsbereitschaft des Systems bzw. Übergabe lizenzierter Software sofort und für den Rest danach zu zahlen.

10.6. Bestandteil des Vertrages ist die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung zugunsten der JeFu Telecom GmbH. Die Rechnungsbeträge werden gemäß dieser Vereinbarung per Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Bei Widerruf oder Nichterteilung der Einzugsermächtigung wird ein Bearbeitungsentgelt für die höheren Aufwände des Inkassos in Höhe von € 5,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Rechnungsstellung fällig. Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rückbuchung bzw. zurückgereichten Lastschrift kann die itk communications® GmbH eine Gebühr in Höhe von € 20,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. verlangen.

10.7. Etwaige Überzahlungen werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet.

10.8. Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen der JeFu Telecom GmbH sind innerhalb von 4 Wochen nach Zugang schriftlich bei der in der Rechnung jeweils angegebenen Adresse geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung.

10.9. Die zur ordnungsgemäßen Abrechnung erforderlichen Verkehrsdaten werden durch die JeFu Telecom GmbH standardmäßig 6 Monate nach Rechnungsversand gelöscht, soweit der Kunde keine kürzere Speicherfrist gewählt hat. Im Falle von Rechnungseinwendungen dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

10.10. Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfanges stellt die JeFu Telecom GmbH gesondert in Rechnung. Zu den gesondert in Rechnung gestellten Leistungen gehören insb.: a) die Aufwendungen für die Überprüfung der Anlage nach einer Störungsmeldung, wenn sich nachträglich herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtung der JeFu Telecom GmbH vorliegt oder der Schaden oder Mangel im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. b) neben Arbeitszeit und Materialkosten insbesondere auch Anfahrts- und Transportkosten. c) Leistungen Dritter, die der Kunde über die Telekommunikationsdienstleistungen in Anspruch genommen hat, wie z.B. Auskunftsdienste (118xx) oder Premium Rate Dienste (0900, 0190).

10.11. Die JeFu Telecom GmbH ist berechtigt, die Abrechnungen gegenüber dem Kunden und/oder die Einziehung offener Forderungen durch einen Dritten vornehmen zu lassen, hierfür Forderungen an diesen abzutreten und dem Dritten die für die Abrechnung/Einziehung erforderlichen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitzuteilen.


11. Verzug

11.1. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 9,0% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank berechnet. Die JeFu Telecom GmbH ist zudem berechtigt, die nach Zahlungsverzug entstehenden Mahnkosten zu berechnen.

11.2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der JeFu Telecom GmbH vorbehalten.


12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

12.1. Gegen Forderungen der JeFu Telecom GmbH kann der Kunde nur mit Einverständnis der JeFu Telecom GmbH oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

12.2. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen zugestandener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.


13. Lizenzrechte

13.1. Wird dem Kunden Software zur Verfügung gestellt, die nicht der GPL 2.0 oder einer anderen Lizenz für Open-Source-Software unterliegt, erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages ein Einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der jeweiligen Software im Objektcode. Sämtliche bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an dieser Software, der dazugehörigen Dokumentation und etwaigem weiteren schriftlichen Material bleiben unberührt. Dies gilt insbes. für solche Rechte der JeFu Telecom GmbH. Die Software darf weder kopiert noch zurückentwickelt, weiterentwickelt, übersetzt oder in anderer Form verändert oder bearbeitet werden. Das schriftliche Material darf weder vervielfältigt, noch dürfen aus der Dokumentation abgeleitete Werke hergestellt werden. Die Berechtigung des Kunden zur Vervielfältigung der Software – soweit dies zur Benutzung der Software erforderlich ist sowie zur Erstellung einer Sicherheitskopie – bleiben ebenso unberührt, wie die weiteren in § 69 g Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes genannten Rechte.


14. Änderung der Leistung

14.1. Änderungswünsche des Kunden können nur im Internet unter der dem Kunden mitgeteilten Adresse (Impressum | JeFu Telecom GmbH (jena-voip.de) unter Angabe seiner persönlichen Kundennummer in Auftrag gegeben werden und werden nur wirksam, soweit sie von der JeFu Telecom GmbH in Textform bestätigt werden.

14.2. Mit Wirksamkeit der Änderung werden die Entgelte entsprechend neu berechnet.

14.3. Der Ausbau weiterer Standorte ist nur nach Vereinbarung und nur möglich, soweit weitere Anschlüsse örtlich, technisch oder mit der gewünschten Bandbreite verfügbar sind.


15. Störungsmeldungen

Alle Störungen, die dem Kunden bekannt werden, hat er der Störungshotline der JeFu Telecom GmbH unverzüglich zu melden und so detailliert wie möglich zu beschreiben.


16. Allg. Rechte der JeFu Telecom GmbH

16.1. Angebote und Leistungen der JeFu Telecom GmbH stehen unter dem Vorbehalt technischer und betrieblicher Realisierbarkeit.

16.2. Die JeFu Telecom GmbH bedient sich zur Herstellung der Verbindungen der Kommunikationsnetze Dritter als Vorleistung. Die Verpflichtung der JeFu Telecom GmbH zur Leistungserbringung wird beschränkt durch die Verfügbarkeit dieser Vorleistungen.

16.3. Kapazitätsengpässe in den Übertragungswegen, Störungen an den Anlagen der Netzbetreiber, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder Störungen wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind, sind nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel der Leistungen der JeFu Telecom GmbH dar. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich zudem aus Gründen höherer Gewalt sowie Streiks und Aussperrungen ergeben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

16.4. Vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden.

16.5. Verzögerungen bei erstmaliger Aufschaltung gehen nicht zu Lasten der JeFu Telecom GmbH Schadensersatzansprüche seitens des Kunden gegenüber der JeFu Telecom GmbH sind insoweit ausgeschlossen.

16.6. Zeitweilige Unterbrechungen oder Störungen können sich insb. ergeben wegen/während: a) Montagearbeiten zum Anschluss der Endgeräte, b) Montagearbeiten an der LAN-Infrastruktur des Kunden, c) Verzögerungen bei Rufnummernportierung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

16.7. Soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder aufgrund betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist, ist die JeFu Telecom GmbH berechtigt, die Leistungen zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistungen zeitweise, teilweise oder ganz einzustellen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

16.8. Die Funktionen Call-by-Call und Preselection stehen unter bestimmten Umständen nicht zur Verfügung. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

16.9. Soweit die JeFu Telecom GmbH Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ergeben sich daraus nicht.

16.10. Die JeFu Telecom GmbH ist jederzeit berechtigt, zur Verbesserung der Dienstleistungen neue Hard- oder Software beim Kunden einzurichten und kann hierbei die angemessene Mitwirkung des Kunden verlangen.


17. Sperre

17.1. Die JeFu Telecom GmbH ist berechtigt, den Anschluss nach Maßgabe der gesetzl. Bestimmungen (z.B. § 45k TKG) sowie insbesondere zum Schutz des Kunden oder für den Fall a) eines begründeten Verdachts des Missbrauchs, b) des Vorliegens der Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung, c) dass der Kunde der JeFu Telecom GmbH keinen postzustellfähigen Firmensitz mitteilt, ganz oder teilweise zu sperren.

17.2. Eine Sperrung wegen Zahlungsverzug kann der Kunde durch Leistung einer angemessenen Sicherheit abwenden, die der Höhe nach mindestens den dreifachen Betrag der höchsten jemals angefallenen Monatsrechnung ausmachen muss.

17.3. Eine Entsperrung kann immer nur zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.


18. Weitergabe und Abtretung

18.1. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftl. Zustimmung durch die JeFu Telecom GmbH auf Dritte übertragen.

18.2. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Aufwendungen und Schäden, die aus der Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte entstehen, soweit er diese ermöglicht oder in sonstiger zurechenbarer Weise zu vertreten hat. Entsprechendes gilt für die infolge der befugten oder unbefugten Nutzung durch Dritte entstandenen Entgelte.


19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1. Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist der Firmensitz der JeFu Telecom GmbH.

19.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann oder Person des öffentlichen Rechtes ist, ist der Sitz von der JeFu Telecom GmbH Gerichtsstand. Der JeFu Telecom GmbH steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

19.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der JeFu Telecom GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


20. Schlussbestimmungen

20.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.

20.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll nach dem Willen der Parteien eine dem wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Zweck des Vertrages zulässige und rechtmäßige Klausel treten.




Stand: 2024